40 von 141 Abgeordneten des litauischen Parlament (Seimas) sind dafür, daß die Bürger ihres Staates künftig wie in der EU in Belgien, Griechenland, Zypern und Luxemburg an die Urne gezwungen werden sollen. Die Türkei und Australien kennen eine solche Regelung ebenfalls. Auf diese Weise, so meinen die Vertreter verschiedener politischer Kräfte, werde die politische Partizipation erhöht.
Welche Vor- und Nachteile eine Wahlpflicht mit sich bringt, ist seit langem umstritten. Es kann kein Zweifel bestehen, daß ein Parlament, welches von einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gewählt worden ist, eine höhere Legitimität besitzt. Eine geringe Wahlbeteiligung ihrerseits kann Ausdruck einer allgemeinen Zufriedenheit sein wie der lettisch-estnische Politologe Veiko Spolītis für den Fall Estland zu bedenken gibt, es kann aber auch ganz im Gegenteil Hoffnungslosigkeit ausdrücken, mit der eigenen Stimme etwas beeinflussen oder gar verändern zu können, wie Dorothée de Nève in ihrem Buch über Nichtwähler beschreibt.
Unabhängig davon sind in Litauen mit 48,6% bei den letzten Parlamentswahlen weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten an die Urnen gegangen. Zum Vergleich: Im benachbarten Lettland waren es diesen Oktober wie schon 2006 immerhin 62%. Freilich ist eine deutlich geringere Wahlbeteiligung als in Deutschland, wo viele Menschen ganz ohne Vorschriften Wählen als Bürgerpflicht empfinden, in demokratischen Staaten nichts Ungewöhnliches.
Die geringe Beteiligung hat in Litauen nach der Unabhängigkeit 1991 aber regelmäßig zu Problemen geführt. Das hiesige Grabenwahlsystem sieht vor, daß 71 Abgeordnete in Einmannwahlkreisen gewählt werden. Einst war eine Mindestbeteiligung von 40% vorgesehen, damit das Ergebnis überhaupt Gültigkeit erlangt und ein Kandidat als gewählt gilt. Da dies gelegentlich nicht erreicht wurde, blieben teilweise Mandate im Parlament unvergeben, weshalb das Wahlgesetz nicht nur einmal geändert wurde.
Ein post-sozialistisches Land mit Wahlpflicht könnte jedenfalls eine interessante neue Erfahrung für die Politikwissenschaft liefern.
Welche Vor- und Nachteile eine Wahlpflicht mit sich bringt, ist seit langem umstritten. Es kann kein Zweifel bestehen, daß ein Parlament, welches von einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gewählt worden ist, eine höhere Legitimität besitzt. Eine geringe Wahlbeteiligung ihrerseits kann Ausdruck einer allgemeinen Zufriedenheit sein wie der lettisch-estnische Politologe Veiko Spolītis für den Fall Estland zu bedenken gibt, es kann aber auch ganz im Gegenteil Hoffnungslosigkeit ausdrücken, mit der eigenen Stimme etwas beeinflussen oder gar verändern zu können, wie Dorothée de Nève in ihrem Buch über Nichtwähler beschreibt.
Unabhängig davon sind in Litauen mit 48,6% bei den letzten Parlamentswahlen weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten an die Urnen gegangen. Zum Vergleich: Im benachbarten Lettland waren es diesen Oktober wie schon 2006 immerhin 62%. Freilich ist eine deutlich geringere Wahlbeteiligung als in Deutschland, wo viele Menschen ganz ohne Vorschriften Wählen als Bürgerpflicht empfinden, in demokratischen Staaten nichts Ungewöhnliches.
Die geringe Beteiligung hat in Litauen nach der Unabhängigkeit 1991 aber regelmäßig zu Problemen geführt. Das hiesige Grabenwahlsystem sieht vor, daß 71 Abgeordnete in Einmannwahlkreisen gewählt werden. Einst war eine Mindestbeteiligung von 40% vorgesehen, damit das Ergebnis überhaupt Gültigkeit erlangt und ein Kandidat als gewählt gilt. Da dies gelegentlich nicht erreicht wurde, blieben teilweise Mandate im Parlament unvergeben, weshalb das Wahlgesetz nicht nur einmal geändert wurde.
Ein post-sozialistisches Land mit Wahlpflicht könnte jedenfalls eine interessante neue Erfahrung für die Politikwissenschaft liefern.