
Ausnahmen stellen nur durch andere Ereignisse bereits bekannte Personen dar: Zuokas, Paksas und Uspaskich.
Viktor Uspaskich (lit: Viktoras Uspaskichas) war Vorsitzender des litauischen Unternehmerverbands gewesen, und wurde durch verschiedene ökonomisch erfolgreiche Firmen von seinem Heimatort Kedainiai unter anderem als "Gurkenkönig" bekannt (dort holte er 64% der Stimmen).
Er gründete 2003 die "Darbo Partija" (Arbeitspartei) als Abspaltung von den litauischen Sozialliberalen, die bei den Parlamentswahlen 2004 28,4% erreichte. Neun Monate war er bis Juni 2005 als Wirtschaftsminister im Amt, bis er wegen zahlreicher Merkwürdigkeiten (u.a. Fälschung eines Teils seiner Zeugnisse) zurücktreten musste.

Und dann ist da auch noch Rolandas Paksas. Ehemals Bürgermeister von Vilnius, Ministerpräsident, als litauischer Präsident per Parlamentsvotum 2004 abgesetzt, aber mit eigener Partei und beständiger Anhängerschaft weiterhin aktiv. Als Präsident brachte ihn ungeklärte Beziehungen zu zweifelhaften Günstlingen und Sponsoren zu Fall, aber sein liebstes Hobby charakterisiert ihn vielleicht ausreichend:


Und schließlich ist da noch Arturas Zuokas, amtierender Bürgermeister von Vilnius. Nach starkem Absinken seiner Popularität - so schildern es jedenfalls verschiedene litauische Quellen - scheint er nun vor allem durch seinen persönlichen Web-Blog Aufsehen zu erregen. Angeblich wird in Litauen derzeit in jeder zweiten Polit-Sendung in den Medien der Zuokas-Blog zitiert (politik digital). Blog-Motto von Zuokas: "Ein Mann, der keine Fehler macht, macht nicht unbedingt überhaupt etwas." Mal sehen, ob die Image-Reparatur funktioniert.

Also: Kommunalwahlen am 25.1.2007 scheinen da eine sehr kleine Hürde zu sein. Ob es aber überhaupt das Interesse des Wahlvolks bewegt?
Umstritten ist inzwischen offensichtlich die Frage, ob zu Kommunalwahlen weiterhin nur solche Kandidatinnen und Kandidaten antreten können, die auf Parteilisten registriert werden. Pressemeldungen zufolge überprüft das litauische Verfassungsgericht inzwischen diese Bestimmung.
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