08 April 2011

Die Freiheit des Wortes

Der Litauer Gintaras Visockas ist seit 20 Jahren Journalist und hat viel Erfahrung. Er war Korrespondent in Tschetschenien während des ersten Krieges. Nun hat er im eigenen Land ein großes Problem. Über den Präsidentschaftskandidaten der Wahl von 2009, den ehemaligen Sowjetgeneral und Kampfsportler Česlovas Jezerskas schrieb er, dieser sei wie alle Kampfsportler vom KGB kontrolliert worden. Keineswegs habe er behauptet, der Politiker habe für den KGB gearbeitet. Der Artikel brachte ihm nun eine Verleumdungsklage ein, die vom Gericht zu seinen Ungunsten entschieden wurde. Dieses sagte nämlich, der Leser habe den Text anders verstehen müssen. Die Geldstrafe für Visockas beträgt 10.000 Euro, doch so viel Geld kann der Journalist nicht aufbringen, so wird er wohl ersatzweise für 40 Tage ins Gefängnis müssen. Visockas sagt, für Journalisten sei das leben sowieso schwierig, es werde wenig verdient und Druck von allen Seiten sei hoch. Mit dem Urteil komme es jetzt aber noch schlimmer, es ginge nicht mehr nur darum, was jemand schreibt, sondern wie es ein Durchschnittsleser eventuell verstehen könnte.

Der Journalistenverband ist ebenfalls desillusioniert. Die Justiz handele wie zur Sowjetzeit, in einem Fall werde streng geurteilt, im anderen geschehe nichts.

Visocskas sagt, er werde nun als erster Journalist in seinem Land nach dem Strafgesetzbuch verurteilt, was es in keinem demokratischen Land gebe. Er sei damit vorbestraft und könne beispielsweise faktisch nicht mehr als Politiker kandidieren, so er das eines Tages wolle.

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